Berlin - Auf dem Bahnsteig bleibt die Bierflasche zu, im ICE darf sie geöffnet werden. Seit dem 15. Oktober gilt an allen 5700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn ein Alkoholkonsumverbot. Es umfasst die öffentlichen Bahnhofsbereiche einschließlich der Bahnsteige, nicht aber die dortige Gastronomie. Verschlossene Flaschen und Dosen dürfen weiterhin gekauft und mitgenommen werden. Die zunächst verbreitete Zahl von 5400 Stationen bezeichnet nur die Bahnhöfe der Infrastrukturgesellschaft DB InfraGO; hinzu kommen rund 300 Stationen der DB RegioNetz.
Die Bahn begründet die Regel mit Sicherheit und Sauberkeit. An knapp vierzig größeren Stationen, an denen schon zuvor nicht mehr getrunken werden durfte, berichtet sie von weniger Müll und weniger Konflikten. Sie nennt aber keine vergleichbaren Vorher-nachher-Zahlen zu etwaigen Gewalttaten oder Reinigungskosten. Sie beschreibt Erfahrungen, keinen bezifferten Nachweis dafür, welchen Anteil das Verbot an den Veränderungen hat.
Rechtsgrundlage ist das Hausrecht
Die Nachrichtenberichterstattung verweist vor allem auf Hamburg. ZDFheute berichtete im Juli, nach Einführung des Verbots im April 2024 sei die Zahl der Konflikte und Auseinandersetzungen zurückgegangen; zugleich hätten sich das Sicherheitsgefühl verbessert und der Reinigungsaufwand verringert. Der Sender gab damit die damalige erste Bilanz wieder. Die Hamburger Innenbehörde verwies im Juli auf eine Verlängerung des Verbots und kündigte dessen räumliche Ausweitung in den Stadtteil St. Georg an.
Ob sich Konflikte damit erledigen oder lediglich verlagern, gehört zu den offenen Fragen. Der „Spiegel“ zitierte zum Inkrafttreten Mirko Schwärzel aus der Bundesgeschäftsführung der Bahnhofsmission: „Die Regeln müssen dann auch für alle gelten.“ Gemeint sind Fußballfans und Feiernde ebenso wie wohnungslose Menschen. Schwärzel warnte vor einer Verdrängung ins Bahnhofsumfeld, unterstützte die Initiative aber grundsätzlich. Zusätzliche Beschäftigte für eine flächendeckende Kontrolle seien nicht vorgesehen, berichtete das Magazin.
Durchgesetzt wird die Regel über das Hausrecht der Bahn. Sicherheitsmitarbeiter sollen Reisende ansprechen; bei Verstößen drohen Hausverweise, bei Wiederholung Hausverbote. Es handelt sich somit nicht um ein allgemeines gesetzliches Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Für Bahnhofsteile außerhalb des DB-Eigentums können andere Bestimmungen gelten.
In vielen Zügen bleibt Bier willkommen
Im Fernverkehr bleibt Biertrinken erlaubt: In ICE und IC gilt kein allgemeines Alkoholverbot. Die Bahn verkauft selbst alkoholische Getränke in ihrer Bordgastronomie. Auch mitgebrachtes Bier dürfen Fahrgäste trinken, nach der vom „Spiegel“ wiedergegebenen Auskunft allerdings nur, „sofern dies in angemessenem Rahmen geschieht und Mitreisende nicht gestört werden“. Das Trinken ist also nicht auf das Bordbistro beschränkt.
Im Nahverkehr entscheidet dagegen nicht allein das DB-Zeichen am Wagen. Maßgeblich sind die jeweiligen Beförderungsbedingungen und regionalen Vorgaben. In den Regionalbahnen der Deutschen Bahn im Raum Köln ist Alkohol nach der ausdrücklich korrigierten Darstellung des „Spiegels“ erlaubt; ein Verbot bei städtischen Verkehrsbetrieben lässt sich nicht auf sämtliche Regionalzüge übertragen. Anders die Berliner S-Bahn: Sie verweist auf Bedingungen, die den Konsum offener Getränke während der Fahrt untersagen. Eine bundesweit einheitliche Antwort für Regionalexpress, Regionalbahn und S-Bahn gibt es deshalb nicht. Die neue Bahnhofsregel vereinheitlicht den Aufenthalt vor dem Einsteigen, nicht die Bedingungen der anschließenden Fahrt.
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